Zusatz für Präsenzunterricht „Aktuelles“

14. Mai 2021

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Lehrkräfte müssen

  1. Asymptomatisch im Sinne von §2 Nummer 1 der COVID 19 Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung sein und
  1. Vor dem Beginn des ersten Unterrichtstages negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein und einen auf sie ausgestellten Testnachweis nach § 2 Nummer 7 der COVID-19- Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung vorlegen;

Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, sowie für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle des Einzelunterrichts an Musikschulen.

Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten kann weiterhin nur als Einzelunterricht unter Einhaltung des Mindestabstandes durchgeführt werden.